Braucht es eine Fehlerbeschreibung?

Normalerweise und zurecht erwartet der Kunde von mir, daß er eine komplett funktionierende Platine zurück bekommt. Dazu muss ich die Platine in möglichst allen Funktionen prüfen, denn ich kann nicht vom Kunden erwarten, daß er wirklich alle Fehler benennen kann. Schwache Kondensatoren kann der Kunde normalerweise ja gar nicht beurteilen. Insofern brauche ich keine Fehlerberschreibung, weil ich eh möglichst alle Funktionen prüfen muss. Ebenso muss ich alte Bauteile messen und beurteilen um eine möglichst langfristige Funktion sicher zu stellen.

Aber! Es gibt Fehler für die benötige ich eine Fehlerberschreibung, z.B. wenn der Fehler erst nach einer bestimmten Zeit auftritt. Ohne Vorwissen könnte dieser Fehler ansonsten unmbemerkt durch die Testprozeduren kommen.

Eine Fehlerbeschreibung möchte ich auch dann, wenn ich ausschließlich bestimmte Fehler beheben soll und alles andere ansonsten so belassen soll. Allerdings akzeptiere ich diese Vorgehensweise nur in Ausnahmefällen. So eine Teilreperatur erfordert einen schriftlichen Auftrag vom Kunden. Ich schicke per E-Mail ein Formular, daß der Kunde selbst ausdruckt und unterschrieben im Paket mit der Platine an mich mitschickt.